Quartalswechsel: Die Aktualisierung Ihres Praxisverwaltungssystems ist eingespielt, die Gebührenordnungspositionen im Hintergrund aktualisiert. Doch sind Ihre Dokumentationsvorlagen auf dem aktuellen Stand der Abrechnungsvorgaben? Wenn sich Gebührenordnungspositionen oder Dokumentationspflichten ändern, müssen Praxen ihre internen Vorlagen manuell anpassen, sonst fehlen abrechnungsrelevante Parameter und Honorarverluste werden erst bei der Plausibilitätsprüfung sichtbar. Mit den sektionsspezifischen Vorlagen von Noa Notes passen Sie Ihre Vorlagen einmal an neue Vorgaben an. Danach dokumentiert Noa Notes automatisch – so gewinnen Sie täglich etwa 88 Minuten Zeit.
Das Quartals-Update des Praxisverwaltungssystems pflegt die offiziellen Abrechnungsziffern im Hintergrund. Ihre eigenen Dokumentationsvorlagen – also die Textbausteine für Anamnese, Befund oder Therapie – bleiben dabei unverändert. Warum? Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zertifiziert Praxisverwaltungssysteme nur für ihre technischen Pflichtfunktionen: Datenübermittlung, Schnittstellen und automatische Plausibilitätsprüfungen. Was Sie in Ihren eigenen Vorlagen hinterlegen, liegt außerhalb dieses Prüfrahmens – und damit in Ihrer Verantwortung.
Die Folgen: Vergessene Leistungen summieren sich quartalsweise. Veraltete Ziffern können Leistungen auslösen, die so nicht erbracht wurden. Und die Wahrscheinlichkeit einer sachlich-rechnerischen Berichtigung steigt.
Mit Noa Notes passen Sie Ihre Vorlagen einmal an neue Anforderungen an – danach erfasst das System automatisch nach dem aktuellen Schema, ohne dass Sie bei jedem Quartalswechsel manuell nacharbeiten müssen.
Regelmäßig ändern sich mehrere Abrechnungsanforderungen parallel – wie 2025/2026, als vier regulatorische Auslöser die deutschen Praxen zeitgleich trafen:
| Auslöser | Bisherige Regelung | Neue Regelung (2025/2026) |
|---|---|---|
| Vorhaltepauschale | GOP 03040 mit 138 Punkten ohne strukturierte Kriterienprüfung | GOP 03040 auf 128 Punkte abgewertet, Zuschläge GOP 03041 und 03042 bei Kriterienerfüllung |
| ePA-Sanktionen | Freiwillige Nutzung der elektronischen Patientenakte | 1 % Honorarkürzung und halbierte TI-Pauschale bei Nichtnutzung |
| Hybrid-DRG-Erweiterung | Begrenzte Hybrid-DRG-Kategorien | Erweiterung auf 69 Kategorien, maximal zwei Belegungstage |
| ICD-10-GM 2026 | Jährliche Umstellung der Diagnoseschlüssel | Dreijährige Planungsstabilität bis einschließlich 2028 |
Die GOP 03040 wurde zum Jahreswechsel 2025/2026 von 138 auf 128 Punkte abgesenkt. Die Kassenärztliche Vereinigung setzt die Pauschale weiterhin automatisch, ergänzt sie aber jetzt um Zuschläge: GOP 03041 (10 Punkte) oder GOP 03042 (30 Punkte) – je nachdem, wie viele der zehn Kriterien eine Praxis nachweisbar erfüllt. Diese Kriterien betreffen Versorgungsumfang, Erreichbarkeit und qualitative Anforderungen. Praxen müssen sie dokumentarisch belegen können:
Seit Januar 2026 greifen die Sanktionen bei fehlender Nutzung der elektronischen Patientenakte: 1 % Honorarkürzung auf das Gesamthonorar und eine halbierte TI-Pauschale. Die ePA setzt einen funktionierenden Konnektor, SMC-B und eHBA voraus.
Praxen sollten die ePA-Nutzung in ihrer Dokumentation nachvollziehbar festhalten – etwa durch Vermerk der übertragenen Inhalte und des Zeitpunkts. So entsteht ein Nachweis der Nutzung, falls die Kassenärztliche Vereinigung dies prüft.
Mit der Erweiterung auf 69 Hybrid-DRG-Kategorien (ambulante Krankenhausbehandlungen mit bis zu zwei Belegungstagen) Ende 2025 rücken weitere ambulant-stationäre Eingriffe in den Fokus operativ tätiger Fachärzte. Maßgeblich für die Abrechnung bleibt die maximale Verweildauer von zwei Belegungstagen – dieses Feld sollte in der Vorlage als Pflichtfeld hinterlegt sein.
Die ICD-10-GM 2026 brachte eine Erleichterung: Diagnoseschlüssel bleiben bis einschließlich 2028 gültig, eine jährliche Umstellung entfällt. Empfehlung: Diagnose-Vorlagen jetzt einmalig auf ICD-10-GM 2026 ausrichten und über den kompletten Planungszeitraum stabil halten.
Die einmalige Anpassung Ihrer Vorlagen lässt sich nicht vermeiden. Was Noa Notes ändert, ist der Alltag danach: Statt bei jedem Patienten manuell zu prüfen, ob alle Pflichtfelder der neuen GOP erfasst sind, dokumentiert das System automatisch nach dem von Ihnen konfigurierten Schema. Das spart täglich bis zu 88 Minuten – unabhängig davon, wie oft sich Abrechnungsanforderungen ändern.
Eine gute Vorlage macht zwei Dinge gleichzeitig: Sie legt fest, welche Abrechnungsziffer gilt – und welche Angaben dokumentiert sein müssen, damit diese Ziffer bei einer Prüfung standhält. Beides gehört zusammen.
Die rechtliche Grundlage dafür ist § 630f BGB: Er verlangt die zeitnahe Aufzeichnung wesentlicher Maßnahmen. In der Praxis heißt das zum Beispiel: Beratungsleistungen mit konkreter Zeitangabe dokumentieren – „Beratung 13 min" statt „ausführlich". So bleibt die Dokumentation belastbar und die Abrechnungsziffer nachvollziehbar.
Einmal die Vorlage an neue Anforderungen angepasst – danach erfasst Noa Notes alle von Ihnen definierten Pflichtfelder automatisch, bei jedem Patienten, ohne manuelle Nacharbeit.
Ein fester Pflegerhythmus stabilisiert die Vorlagenarbeit: mindestens quartalsweise vor dem Stichtag, zusätzlich anlassbezogen bei KBV-Mitteilungen. Die Verantwortlichkeit sollte klar verteilt sein – der Arzt entscheidet über die fachliche Logik, das Abrechnungspersonal pflegt die Ziffernketten und prüft auf Konsistenz.
Noa Notes ist der Dokumentationsassistent von Jameda. Er verbindet Echtzeit-Transkription mit einem sektionsspezifischen Vorlagensystem. Anamnese, Befund, Diagnose und Therapieplan entstehen strukturiert während des Gesprächs – nach der Logik, die Sie in Ihrer Vorlage einmal definiert haben. So bleibt die Dokumentation über jeden Quartalswechsel hinaus konsistent.
Dr. Johann Arens, Allgemeinmediziner in einem MVZ mit rund 10.000 Patientenkontakten pro Quartal, nutzt Noa Notes zum Beispiel täglich: „Die KI liefert Vollständigkeit der Daten – gerade bei der Abrechnung ist das entscheidend. Ich habe einen Echtzeit-Überblick auf Gesundheitsverlauf und Abrechnungsdaten, ohne abends nacharbeiten zu müssen."
Jede Woche ohne angepasste Vorlagen erhöht das Risiko, dass GOP-Vorgaben in Ihrer Fachrichtung nicht sauber abgebildet sind und Abrechnungsziffern unbemerkt verloren gehen. Mit Noa Notes legen Sie eine geprüfte Vorlagenstruktur an, die Anamnese, Befund, Diagnose und Therapie pro Behandlungsanlass abdeckt.
Noa Notes liefert sektionsspezifische Vorlagen pro Behandlungsanlass. Die Struktur bleibt über jeden Quartalswechsel hinaus konsistent und ist kompatibel mit den relevantesten deutschen Praxisverwaltungssystemen.
Drei Integrationsstufen geben Ihnen die Wahl, wie tief die Übertragung ins PVS reicht:
Sparen Sie sich die manuelle Nacharbeit: Buchen Sie jetzt eine Demo und sehen Sie, wie Noa Notes Ihre Vorlagen mit jeder Abrechnungsänderung Schritt hält.
Dokumentationsvorlagen sind praxisinterne Textbausteine, die festlegen, wie Sie Anamnese, Befund, Diagnose und Therapie strukturiert erfassen. Das Praxisverwaltungssystem (PVS) stellt technische Eingabefelder bereit, dokumentiert aber nicht automatisch nach medizinischen Anforderungen. Wenn sich Abrechnungsvorgaben ändern, müssen Sie Ihre Vorlagen manuell anpassen – das PVS-Update allein reicht nicht aus. Mit Noa Notes erstellen Sie sektionsspezifische Vorlagen, die während des Patientengesprächs automatisch alle abrechnungsrelevanten Parameter erfassen.
Nein. PVS-Aktualisierungen pflegen die Gebührenordnungstabellen (SDEBM) und die Stammdaten im Hintergrund, nicht aber Ihre praxisinternen Ziffernketten und Dokumentationsvorlagen. Diese liegen außerhalb der KBV-Zertifizierung und müssen manuell geprüft, angepasst und im Team eingeführt werden.
Empfohlen ist eine Überprüfung quartalsweise vor Beginn des neuen Abrechnungszeitraums. Zusätzlich anlassbezogen bei KBV-Mitteilungen, Beschlüssen des Bewertungsausschusses oder einer Aktualisierung Ihres Praxisverwaltungssystems. So bleiben Ziffernketten und Dokumentationsminimum konsistent mit dem aktuellen EBM-Stand.
Noa Notes aktualisiert Vorlagen nicht automatisch, wenn sich Abrechnungsanforderungen ändern. Sie passen Ihre Vorlagen einmal manuell an die neuen Vorgaben an – beispielsweise wenn eine GOP neue Pflichtfelder erfordert. Danach dokumentiert Noa Notes automatisch nach diesem aktualisierten Schema während des Patientengesprächs. Der Vorteil: Sie müssen nicht bei jeder Konsultation manuell prüfen, ob alle Parameter vollständig sind – Noa Notes erfasst sie strukturiert über die sektion-spezifischen Prompts.